Reisen in Zeiten des Coronavirus: Wann ist eine Reise unerlässlich?
In der Zeit des Coronavirus ist das Reisen nicht einfach. Manchmal ist es sogar unmöglich. Zwischen Abriegelungen und Einschränkungen, gestrichenen Flügen und [...]
Reisen in der Zeit des Coronavirus ist nicht einfach. Manchmal ist es sogar unmöglich. Zwischen Abriegelungen und Einschränkungen, gestrichenen Flügen und begrenzten Mitteln kann man oft nicht weg. Oder man zieht es vor, nicht zu gehen. Es gibt jedoch Menschen, die Wunderlust hat es nicht verloren, und obwohl er weiß, dass er eine ganze Reihe von Vorkehrungen treffen muss, hat er nicht die Absicht, den Gedanken an eine Reise aufzugeben. Und dann gibt es die, die es müssen, die so genannten "unverzichtbaren Reisen".
In diesem Artikel:
Aber was ist ein wesentliche Reise und was besagen die italienischen Rechtsvorschriften? Das wollen wir gemeinsam herausfinden.
Was die Anti-Covid-Gesetzgebung in Italien aussagt
La Farnesina rät den Italienern von Reisen ins Ausland ab, es sei denn, es handelt sich um notwendige Reisen. Auch weil angesichts der hohen Zahl europäischer Infektionen die Einführung neuer Beschränkungen während der Reise nicht auszuschließen ist. Noch schlimmer ist es, wenn es sich um Reisen in Nicht-EU-Länder handelt.
Auf der Website Sicheres Reisen Es gibt zwei Fragebögen, einen für diejenigen, die ins Ausland gehend und eine für diejenigen, die nach Italien zurückkehren müssen. "Der Fragebogen hat keine rechtliche Bedeutung. Das Ergebnis des Fragebogens garantiert nicht die Einreise in das Land, die der Beurteilung durch die mit der Grenzkontrolle betrauten Beamten sowohl in Italien als auch im Bestimmungsland überlassen bleibt. Er gibt jedoch einen allgemeinen Hinweis darauf, was die in Italien geltenden Vorschriften vorsehen. Die Behörden des Bestimmungslandes können die Einreise für einige oder alle Kategorien von Reisenden untersagen. Dies gilt auch dann, wenn die Einreise ins Ausland nach italienischem Recht möglich ist.' heißt es.
Auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und italienische Zusammenarbeit finden Sie die Selbstzertifizierungsformular (hier) für die Einreise aus dem Ausland nach Italien.
Bis 3. Dezember 2020können Italiener reisen:
- San Marino und Vatikanstadt
- EU-Länder (mit Ausnahme derjenigen in den Listen C und D), SCHENGENAndorra, Fürstentum Monaco, ohne Angabe von Gründen und ohne die Verpflichtung zur Isolierung bei der Rückkehr
- Belgien, Frankreich, Niederlande, Tschechische Republik, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: Bei der Rückkehr aus diesen Ländern ist es jedoch erforderlich, ein Formular auszufüllen.Selbstzertifizierung und die sich in den 72 Stunden vor ihrer Rückkehr einer negatives Ergebnis des Abstrichs (alternativ kann der Abstrich innerhalb von 48 Stunden nach der Rückkehr entnommen werden)
- Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Rumänien, Ruanda, Republik Korea, Thailand, Tunesien, Uruguay, ohne dass eine Rechtfertigung erforderlich ist (diese Länder können jedoch Beschränkungen anwenden)
Es ist jedoch notwendig, die epidemiologische Situation zu berücksichtigen und nur zu verreisen, wenn dies unbedingt notwendig ist.
Was ist eine wichtige Reise?
Sowohl im Inland als auch im Ausland werden Reisen nur dann erwähnt, wenn es sich um unerlässliche Reisen handelt.
Beispiele für unerlässliche Reisen sind:
- Reisen für Arbeit
- Reisen aus Gründen der Studio / Unterricht oder für Pflege eines Familienmitglieds
- Besuche, Arzttermine o chirurgische Eingriffe
Es gibt also keine Definition des Begriffs "unerlässliche Reisen": Die Farnesina legt ihn nicht fest, die Regierung legt ihn nicht fest.
Aus den Leitlinien geht jedoch klar hervor, dass man nicht in den Urlaub oder zu Zweitwohnsitzen reisen darf: Diese Reisen fallen in die Kategorie der nicht unbedingt notwendigen Reisen. Reisen, die in Zeiten von Covid-19 auf jeden Fall vermieden werden sollten (auch wenn sie nicht gesetzlich verboten sind).