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Coronavirus: Alle Regeln für Weihnachten und die Feiertage

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Nachrichten

Coronavirus: Alle Regeln für Weihnachten und die Feiertage

Die Regeln für Weihnachten 2020 sind vielfältig, und niemand hat sie sich wahrscheinlich vorgestellt. Zumindest nicht bis zu diesem [...]

Coronavirus: Alle Regeln für Weihnachten und die Feiertage
von Laura Alberti
5. Dezember 2020

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Le Regeln für Weihnachten 2020 sind viele, viele und niemand hat sie sich wahrscheinlich vorgestellt. Zumindest nicht in diesem Ausmaß. Der neue dpcm, der am 4. Dezember verabschiedet wurde und für alle Feiertage gilt, bringt zahlreiche Einschränkungen mit sich und hat einige Bedenken hervorgerufen. Vor allem, wenn es um Familientreffen und Feiern mit geliebten Menschen geht.

In diesem Artikel:

    Schon in den letzten Wochen war davon die Rede, dass es unmöglich sei, die Ferien in den Bergen zu verbringen: die Skilifte sind bis nach dem Dreikönigstag geschlossen. Und die Vorschläge (und Proteste) der Regionen blieben erfolglos.

    Aber wie lauten die Regeln für Weihnachten? Wie sollte man sich verhalten, um keine Strafe zu riskieren und die Ansteckungsgefahr nicht zu erhöhen? Das wollen wir gemeinsam herausfinden.

    Die Regeln für Weihnachten, zwischen Geschenkaustausch und Familienzusammenkünften

    Umzug. Vom 21. Dezember bis zum 6. Januar wird es nicht möglich sein, sich zwischen den Regionen zu bewegen, unabhängig von ihrer Farbe. Die einzigen Zugeständnisse sind die Gesundheit, die Arbeit und die Rückkehr in die Heimat/Wohnsitz. Bis zum 20. Dezember kann man also ohne triftigen Grund von einer gelben Region in eine andere umziehen.

    Weihnachten, zweiter Weihnachtsfeiertag und Neujahr. Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar dürfen Sie Ihre Wohngemeinde nicht verlassen.

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    Zweitwohnungen. Wenn Sie einen Zweitwohnsitz haben, vielleicht in einem Ferienort, können Sie ihn vor dem 20. erreichen, wenn er in einer anderen Region (gelb) liegt, oder, wenn er in derselben Region (gelb) liegt, jederzeit außer am 25., 26. und 1.

    Restaurants. Restaurants können auch am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, am Neujahrstag und am Dreikönigstag zum Mittagessen geöffnet bleiben, wobei Tische für maximal vier Personen zur Verfügung stehen. Take-away wird bis 22 Uhr erlaubt sein, während Bars in den gelben Zonen von 5 bis 18 Uhr geöffnet bleiben dürfen.

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    Weihnachtseinkäufe. Die Geschäfte bleiben über die Feiertage bis 21 Uhr geöffnet, die Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen.

    Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens, einschließlich Heiligabend, und wird am 1. Januar bis 7.00 Uhr morgens verlängert.

    Familienzusammenkünfte. Am 25., 26. und 1. ist es nicht möglich, mit Familienmitgliedern/Freunden zu feiern, die in einer anderen Gemeinde als der eigenen wohnen, aber es wird immer dringend empfohlen, nur unter Mitbewohnern zu sein.

    Hotels. Die Hotels bleiben in allen Regionen geöffnet, können aber kein Silvesterdinner/-weck organisieren (die Restaurants müssen am Abend des 31. geschlossen bleiben).

    Kreuzfahrten. Vom 21. Dezember bis zum 6. Januar sind alle Kreuzfahrten ausgesetzt.

    Kinos und Kinosäle. Während der Festtage müssen sie geschlossen bleiben.

    Reisen ins Ausland. Reisen ins Ausland sind nicht verboten: Es ist möglich, die gelben Regionen zu verlassen und seinen Urlaub in Ländern zu verbringen, die Reisende aus Italien akzeptieren, aber bei der Rückkehr ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben.

    Masse. Die Mitternachtsmesse wird nicht gefeiert: Die Messen werden so angesetzt, dass die Gläubigen die Ausgangssperre von 22 Uhr einhalten können.

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    Die Antworten der Regierung auf die Zweifel der Bürger

    Da die Weihnachtsvorschriften einige Zweifel aufgeworfen haben, hat die Regierung beschlossen, in einer Antwort auf die häufigste Frageni. Zunächst einmal: Wenn ein Elternteil allein lebt, können dann seine Kinder und Enkelkinder mit ihm feiern? Die Antwort lautet ja, wenn sie alle in derselben Gemeinde wohnen (vorbehaltlich des Hinweises, sich nicht unter Nicht-Mitbewohnern aufzuhalten, insbesondere wenn es sich um gebrechliche Personen handelt). Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar hingegen dürfen Sie die Person nicht allein begleiten, es sei denn, sie ist hilfsbedürftig. Bei getrennt lebenden oder sorgeberechtigten Eltern mit minderjährigen Kindern kann man zwischen dem 21. Dezember und dem 6. Januar auch in andere Gemeinden oder Regionen oder ins Ausland ziehen, um die Feiertage gemeinsam zu verbringen.

    Was die Familienzusammenführungenbis zum 21. Dezember sind auch zwischen verschiedenen Regionen erlaubt und werden auf Paare von Freunde. So sind Reisen in "die Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat oder in der man lebt, d. h. in der man sich ständig oder regelmäßig aufhält", erlaubt.

    Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, z. B. weil Sie auf Geschäftsreise sind, ist bis zum 20. Dezember nur ein negativer Abstrich erforderlich, der mindestens 48 Stunden vorher entnommen wurde (aus europäischen Ländern). Nach diesem Datum ist eine 14-tägige Quarantäne erforderlich.

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