Flug gestrichen, verspätet, Verbindung verloren - alles, was Sie wissen müssen
Ein annullierter Flug ist keine Seltenheit, ob auf kurzen oder langen Strecken. Zum Schutz der Fluggäste [...].

A Flug gestrichen ist sowohl im Kurz- als auch im Langstreckenverkehr keine Seltenheit. Der Fluggast ist jedoch durch das Gesetz geschützt, das genaue Regeln und die Art der Beförderung festlegt. Erstattung auf die man Anspruch hat. Lassen Sie uns also gemeinsam herausfinden, was das europäische Recht im Falle eines annullierten Fluges sagt.
Die Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die in einem der europäischen Staaten zwischenlanden, nicht nur für europäische Fluggesellschaften. Das heißt, wenn Sie mit United in die USA, mit Emirates nach Dubai oder mit Air China nach Peking fliegen, sind Sie durch die Verordnung geschützt, wenn Sie mit Delta von New York nach Los Angeles fliegen, sind Sie es nicht.
Annullierter Flug in Europa, wer hat Anspruch auf Entschädigung
In diesem Artikel:
Um eine Erstattung zu erhalten, ist es notwendig:
- im Besitz eines gültigen Tickets und einer Buchungsbestätigung sein
- sich in der vom Unternehmen vorgeschriebenen Weise und innerhalb der vorgeschriebenen Frist angemeldet haben
- dass der annullierte Flug die aus der Europäischen Union abfliegen oder von einem EU-Luftfahrtunternehmen mit Zielort in der Europäischen Union betrieben werden
- dass der Flug nicht älter als 18 Monate ist
- keine Rücktrittserklärung bis zum 14. Tag vor der Abreise erhalten haben
Die von der EU vorgesehene Entschädigung für den annullierten Flug gilt auch für Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Reunion, die Französischen Antillen, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die Färöer-Inseln, die Isle of Man und die Kanalinseln.
Annullierter Flug: wann der gebuchte Flug nicht abhebt; wenn er nach dem Abflug aufgrund eines Problems gezwungen ist, zum Abflughafen zurückzukehren, oder wenn er aufgrund besonderer Umstände auf einem anderen als dem auf seinem Flugschein angegebenen Flughafen ankommt (es sei denn, dieser liegt in derselben Stadt oder Region).
Die Höhe der Entschädigung und der obligatorischen Unterstützung
Es handelt sich um die Verordnung Nr. 261/2004, mit der gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung, der Annullierung von Flügen oder großer Verspätungen festgelegt werden sollen. Konkret legt diese Verordnung fest, in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung besteht (zwischen 250 und 600 Euro), welche Art von Unterstützung die Fluggesellschaft den Fluggästen zu gewähren hat und in welchen Fällen eine Änderung oder Stornierung des Flugscheins möglich ist.
Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug hängt von der Dauer des Fluges ab:
- 250 Euro für Strecken von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 Euro für innergemeinschaftliche Strecken mit einer Länge von mehr als 1.500 Kilometern oder für außergemeinschaftliche Strecken mit einer Länge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro für Nicht-EU-Strecken über 3.500 Kilometer
Und nicht nur das. Neben der finanziellen Entschädigung ist die Fluggesellschaft auch verpflichtet, konkrete Hilfe zu leisten:
- für Fahrten von bis zu 1.500 Kilometern, Getränke und Snacks, Zugang zu E-Mail, Fax und zwei Telefonaten
- bei Fahrten über 1.500 Kilometer, Getränke und Mahlzeiten, Zugang zu E-Mail, Fax und zwei Telefonaten
- Transfer zum und vom Hotel und Übernachtung, wenn der Alternativflug am nächsten Tag geht
Die Fluggesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten, wenn die Annullierung auf folgende Gründe zurückzuführen ist außergewöhnliche Umstände:
- politische Instabilität
- widrige Witterungsverhältnisse
- Entscheidungen zur sicheren Abwicklung des Luftverkehrs (Sperrung des Flughafens oder des Luftraums)
- Sicherheitsrisiken
- Vögel in der Lokomotive
Technische Probleme mit dem Flugzeug zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.
Optionen für Fahrgäste
Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde, kann zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von 250 bis 600 EUR (wenn diese fällig ist) einen Anspruch geltend machen:
- die Erstattung des vollen Fahrpreises Einsteigen in den ersten verfügbaren Flug zum Abflughafen (im Falle eines Anschlussfluges)
- den ersten verfügbaren Flug zum endgültigen Zielort zu nehmen
- einen anderen Flug Ihrer Wahl zu einem späteren Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen zu nehmen
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Flugschein zu erstatten, wenn sie keinen Alternativflug anbieten kann. Sollte sie hingegen eine Erstattung für den ursprünglichen Flug vornehmen, ohne einen Alternativflug anzubieten, kann der Fluggast eine zusätzliche Erstattung der Preisdifferenz zum neuen Flugschein, den er selbst kaufen musste, verlangen.
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