Auslandsreisen: Quarantäne bis zum 30. April und aktualisierte Liste der sicheren Länder
Mit einem von Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichneten Erlass wurde die Quarantäneverpflichtung [...] der italienischen Regierung bis zum 30. April verlängert.

Ein von Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichneter Erlass verlängerte bis zum 30. April die 5-tägige Quarantänepflicht für Personen, die zu touristischen Zwecken aus EU-Ländern nach Italien einreisen oder dorthin zurückkehren. Das Verfahren beinhaltet auch die Verpflichtung, sich vor der Einreise nach Italien einem Anticovidustest mit negativem Ergebnis zu unterziehen. Die 5-tägige Isolierung endet nur, wenn das Ergebnis eines weiteren antigenen oder molekularen Abstrichs negativ ist. Es sei darauf hingewiesen, dass alle Beschränkungen nicht für Personen gelten, die nach Italien einreisen mit Covid-geprüfte" Flüge.
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Länder, für die eine Quarantäne vorgesehen ist
Zu den neuen Funktionen gehört die Aufnahme von Vereinigtes Königreich, Nordirland, Österreich und Israel in der Liste der "Sichere Staaten". Außerdem gibt es keine fünfzehntägige Quarantäne mehr: Das Gesundheitsministerium hat die fünftägige Quarantäne bis zum 30. April für alle Reisenden und Rückkehrer aus allen EU-Ländern verlängert.
Dazu gehören auch die Färöer-Inseln, Grönland, alle französischen und spanischen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents, Guadeloupe, Martinique, Guyana, Reunion, Mayotte, die Azoren und Madeira. In allen Fällen müssen die örtlichen Beschränkungen beachtet werden, und für die Rückkehr nach Italien ist fast immer ein Puffer erforderlich.
In einem Einschreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass es erlaubt ist, zum Flughafen zu fahren im Falle von Reisen für den Tourismus auch wenn Sie in einer orangen oder roten Zone wohnen. "Fahrten zum Zweck des Erreichens des Abfahrtsortes sind gerechtfertigt. Da sie generell erlaubt sind, dürfen sie nicht komprimiert oder eingeschränkt werden", stellt der Vermerk klar, betont aber, dass eine Selbstbescheinigung erforderlich ist.
Neuerungen und Nicht-EU-Länder
Österreich, das Vereinigte Königreich, Nordirland und Israel gehören zu den Staaten, in denen eine fünftägige Quarantäne gilt. Die einzige Ausnahme ist für die aus Tirol stammendenin diesem Fall bleibt die zweiwöchige Quarantäne bestehen. Das Gleiche gilt für alle Staaten außerhalb der Europäischen Union. Wer aus einem dieser Länder oder aus EU-Ländern wieder nach Italien einreist, muss einen Abstrich nehmen (molekular oder antigen) die innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Italien durchgeführt wurden und deren Ergebnis negativ ist, unterziehen sich vierzehn Tage lang der Gesundheitsüberwachung und der fiduziarischen Isolierung und führen am Ende der Isolierung einen weiteren Test durch.