Grüner Pass, Plattform aktiv: ab 1. Juli, Reisen ohne Verbot
Nach monatelangen Analysen und Diskussionen ist die Plattform für den EU-weiten Grünen Pass nun offiziell aktiv. Die [...]

Nach monatelangen Analysen und Diskussionen wurde die Plattform für die Grüner Pass in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung für die Verabschiedung wird am 1. Juli in Kraft treten und wird den Menschen helfen, frei und sicher in der EU zu reisen. Die Impfung dauert neun Monate für Geimpfte und sechs Monate für Geimpfte, die von dem Virus geheilt sind.
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Foto Multimediazentrum Europäisches Parlament
Die Plattform zur Erlangung des Grünen Passes
Die Geburtsstunde der Plattform wurde am 1. Juni mit der Eröffnung des Gateways eingeläutet. Dabei handelt es sich um die technische Infrastruktur, die für die sichere und datenschutzkonforme Überprüfung von Zertifikaten genutzt wird. Das Gateway ermöglicht es, die in den QR-Codes der Zertifikate enthaltenen Sicherheitselemente zu überprüfen. Auf diese Weise können sich sowohl die Bürger als auch die europäischen Behörden von der Echtheit der Zertifikate überzeugen. Die Europäische Kommission betonte außerdem, dass während dieses Prozesses keine persönlichen Daten ausgetauscht oder gespeichert werden. Ab 1. Juli wird die Verordnung über Grüner Pass in Kraft treten wird. Die Mitgliedstaaten haben noch eine Übergangsfrist von sechs Wochen, um mit der Ausstellung von Bescheinigungen zu beginnen.
Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist kostenlos und wird von allen Mitgliedstaaten ausgestellt. Sie muss in ganz Europa akzeptiert werden und wird zum schrittweisen Abbau von Beschränkungen beitragen. Die Verordnung für die Grüner Pass sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit von Personen, die im Besitz einer Covid-Bescheinigung sind, nicht zusätzlich einschränken können, es sei denn, diese Einschränkungen sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. Die Bescheinigung ermöglicht es dem Inhaber, sich zu Arbeits-, Familien- und Freizeitzwecken innerhalb der EU zu bewegen, und garantiert ein hohes Datenschutzniveau. Der grüne Pass wird vom eigenen Land ausgestellt und ist sowohl in Papierform als auch digital in Form eines QR-Codes erhältlich. Es gibt drei Möglichkeiten, sie zu erhalten:
- Impfung gegen Covid
- Erholung von dem Coronavirus
- aktueller negativer Abstrich
Die Bescheinigungen werden in der gesamten EU gültig und überprüfbar sein, aber der grüne Pass wird nicht als Reisedokument gelten.
Die EU-Verordnung zum Grünen Pass
Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, wies auf einer Pressekonferenz darauf hin, dass "die Verordnung am 1. Juli in Kraft treten wird, aber die Einführung beginnt jetzt, und je mehr Bescheinigungen in den kommenden Wochen ausgestellt werden, desto mehr Probleme werden wir vermeiden können". "Die europäische Plattform wurde Anfang des Monats eingeführt, und die Zertifikate werden bereits in den Mitgliedstaaten ausgestellt; wir arbeiten weiter mit der portugiesischen Präsidentschaft an den Empfehlungen", erinnerte der Kommissar. Die Verordnung zur Einführung des Grünen Passes in der gesamten Europäischen Union sieht vor, dass das Dokument gültig wird "vierzehn Tage nach der letzten Dosis" des Anti-Covid-Impfstoffs: die zweite für AstraZeneca, Pfizer/BioNTech und Moderna, die erste und einzige für Janssen (J&J). Dies sollte auch für geheilte Personen gelten, die eine Einzeldosis eines 2-Dosen-Impfstoffs erhalten haben.
Wenn ein Mitgliedstaat einen Impftest akzeptiert, um die Beschränkungen der Freizügigkeit nach der ersten Dosis aufzuheben, muss er auch EU-Impfpässe unter den gleichen Bedingungen akzeptieren. Wenn ein Land "flexibler" sein will als die Empfehlung, "kann es das tun". Diese Flexibilität muss jedoch für alle gelten und darf nicht auf die Bürger des jeweiligen Landes beschränkt sein. Italien zum Beispiel hat beschlossen, dass der nationale Pass ab dem fünfzehnten Tag nach der ersten Dosis gültig ist. Diese Regel sollte nicht nur für Italiener gelten, sondern auch für Ausländer, die in das Land kommen.
Für diejenigen, die von der Infektion geheilt sind, sollte der Pass 180 Tage lang gültig sein. beginnend mit einem positiven Molekulartest. Diejenigen, die nicht geimpft sind oder keine Antikörper haben oder bei denen seit der Erkrankung oder der Verabreichung zu viel Zeit vergangen ist, müssen stattdessen einen Abstrich machen: Molekulare Abstriche sind 72 Stunden lang gültig, Schnelltests 48 Stunden lang.
Die Staaten, in denen der Green Pass gültig sein wird
Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Polen, Litauen, Griechenland, Kroatien und Spanien haben den Pass durch Anschluss an die EU-Plattform strukturiert. Der Pass wird auch in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein gültig sein. Italien ist noch nicht an das Netz angeschlossen, aber es fehlen nur noch ein paar Angaben, damit die italienische Datenbank mit den Datenbanken der anderen EU-Länder kommunizieren kann.