Alitalia-Tickets für Flüge nach dem 15. Oktober, was zu tun ist
Mit der Ankündigung der Einstellung des Ticketverkaufs durch Alitalia und dem Startschuss für den Verkauf durch ITA, [...].

Mit der Ankündigung der Einstellung des Ticketverkaufs durch Alitalia und den Startschuss für die von ITA, dem neuen Unternehmen, das an seine Stelle treten soll, veröffentlichte das Unternehmen auf seiner Website alle Informationen über Fahrkarten, die für Reisen nach dem 15. Oktober verkauft wurden.
In diesem Artikel:
Im Rahmen des Verfahrens zur Veräußerung des Geschäftsbereichs "Luftfahrt" von Alitalia - Società Aerea Italiana S.p.A. in Sonderverwaltung an das vollständig in staatlichem Besitz befindliche Unternehmen Italia Trasporto Aereo S.p.A. hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Alitalia die Genehmigung erteilt, den Verkauf von Flugscheinen einzustellen und folglich die Einstellung der Flugtätigkeit ab dem 15. Oktober 2021 vorzusehen, dem vorgesehenen Datum für die Aufnahme des Flugbetriebs des neuen Flaggenunternehmens.
Alitalia bietet daher Fluggästen mit einem Alitalia-Ticket (055) für Flüge auf allen Alitalia-Märkten gekauft werden:
- spätestens am 24. August 2021;
- mit einem Reisetermin ab dem 15. Oktober 2021;
- nach/von jedes Ziel/jeden Ursprung weltweit;
die gelöscht werden, die nachstehend aufgeführten Formen der Unterstützung und Erstattung nach eigener Wahl:
- Änderung der Reservierung (Umbuchung o Umleitung - d. h. Änderung der Reiseroute, um das ursprüngliche Ziel zu erreichen oder zum Ausgangspunkt der Reise zurückzukehren), ohne Tarifzuschlag, auf einem für den Fluggast sinnvollen Flug, bis 14. Oktober 2021 (letztes Rückgabedatum);
- Änderung des Bestimmungsortes, mit einem eventuellen Zuschlag für Reisen bis zum 14. Oktober 2021 (letztes Rückreisedatum). Eine Erstattung von Fahrpreisdifferenzen ist nicht möglich.
Eine Nutzungsänderung wird nur möglich sein:
- für Fahrkarten NATIONALSzu Reisezielen NATIONALS;
- für Fahrkarten INTERNATIONALzu Reisezielen INTERNATIONAL.
Um eine Reservierung zu ändern, können die Fahrgäste das Call Center anrufen oder sie können sich an das Reisebüro wenden, das den Flugschein ausgestellt hat.
Im Falle der Unfähigkeit oder des mangelnden Interesses an einer Umbuchung kann der Fluggast die vollständige Erstattungden Preis, zu dem der Fahrschein erworben wurde, oder den Restwert des Fahrscheins für die noch nicht zurückgelegte Strecke ohne Vertragsstrafe zu erstatten. Der Antrag wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 so schnell wie möglich bearbeitet und abgewickelt..
Anfordern vollständige Erstattung Fluggäste, die ihr Ticket auf der Alitalia-Website gekauft haben, können auf die Schaltfläche Link in der Stornierungsmitteilung.
Für Anfragen von Teilerstattung Fahrgäste können die Call-Center. Fluggäste, die ihr Ticket in einem Reisebüro gekauft haben, können sie sich direkt an ihr Reisebüro wenden.
PASSAGIERE MIT MILLEMIGLIA-PRÄMIENTICKETS
Fahrgäste mit Fahrscheinen MilleMiglia-Preis mit Reisedaten ab dem 15. Oktober 2021 nach/von einem beliebigen Zielort/Herkunft weltweit, die auf einem stornierten Flug gebucht wurden, werden zugelassen:
- Kontakt mit dem Callcenter zu sein ohne Vertragsstrafe auf Alitalia-Flüge oder Flüge von SkyTeam-Partnern und anderen Vielfliegerpartnern umgeleitet werden bis zum 14. Oktober 2021 (letzter Rückgabetermin);
- Anfrage Änderung des BestimmungsortesMeilen, falls erforderlich, entweder auf operativen AZ-Flügen oder auf operativen Flügen von SkyTeam-Partnern und anderen Vielfliegerpartnern, die bis zum 14. Oktober 2021 (letztes Rückgabedatum) fliegen.
Passagiere, die ihre Reise nicht antreten möchten, können die Rückerstattung ihrer Meilen sowie die Erstattung von Steuern und Zuschlägen beantragen, indem sie auf den Link Link in der Stornierungsmitteilung.
TRAVELPASS
Passagiere mit einem Alitalia TravelPass (055) für Flüge auf allen Alitalia-Märkten gekauft werden:
- spätestens am 24. August 2021;
- mit einem Reisetermin ab dem 15. Oktober 2021;
- nach/von jedes Ziel/jeden Ursprung weltweit;
die gelöscht werden, können eine der folgenden Optionen wählen:
- Änderung der Reservierung (Umbuchung o Umleitung um das ursprüngliche Ziel zu erreichen), ohne Tarifaufschlag, mit einem für den Fluggast sinnvollen Flug bis spätestens 14. Oktober 2021 (letztes Rückreisedatum);
- Im Falle der Unmöglichkeit oder des mangelnden Interesses an einer Umbuchung kann der Fluggast die volle Rückerstattung, ohne Vertragsstrafe, des Ticketpreises. Die Erstattung erfolgt in der ursprünglichen Form der Zahlung. Um die Erstattung zu beantragen, sollten sich die Fluggäste an das Alitalia-Kontaktzentrum wenden.
Passagiere im Besitz von Alitalia TravelPass-Pakete, die auf allen Alitalia-Märkten gekauft werden und ab dem 14. Oktober 2021 gültig sind, können eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:
- Verwendung der Verpackung ganz oder teilweise ungenutzt mit Buchung und Ticketausstellung bis zum 14. Oktober 2021 (letztes Rückgabedatum). Es ist nicht möglich, die während der Kaufphase des Pakets ausgewählten Parameter (Reiseziel, Namen, Anzahl der Reisen, Anzahl der Passagiere, Buchungszeitraum, Sperrdaten) zu ändern;
- Wenn die Fluggäste das Paket bis zum 14. Oktober 2021 nicht nutzen können oder wollen, können sie die vollständige Erstattung des Preises, zu dem das Paket gekauft wurde (wenn es vollständig ungenutzt ist), oder des Restwerts des Pakets (wenn es teilweise ungenutzt ist). Die Erstattung erfolgt in der ursprünglichen Zahlungsform.
Um eine Erstattung zu beantragen, sollten sich die Fahrgäste an das Callcenter wenden. Weitere Informationen über Fahrgastrechte hier klicken