Bei Reisen innerhalb der EU ist der grüne Pass 9 Monate gültig.
Eine Anerkennungsfrist von neun Monaten bzw. 270 Tagen für die Impfbescheinigung für Reisen innerhalb von [...].

"A Annahmefrist von neun Monaten, oder 270 Tage, für die Impfbescheinigung für die Zwecke von Reise innerhalb der EU". Dies ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, die neue Vorschriften für das digitale Covid-Zertifikat der EU erlassen hat.
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Die neue Regelung gilt ab dem 1. Februar 2022: Ab diesem Datum akzeptieren alle Mitgliedstaaten die Bescheinigung für eine Gültigkeit von 270 Tagen nach Abschluss des ersten Impfzyklus, d. h. ab dem Datum der zweiten Dosis für Pfizer, Moderna und AstraZeneca und ab dem Datum der Einzeldosis für Janssen.
Die Regelung, die durch einen delegierten Rechtsakt der Kommission eingeführt wurde, ist verbindlich für alle Mitgliedstaaten und kommt, nachdem der Europäische Rat ein koordiniertes Vorgehen bei Reisebeschränkungen gefordert hat.
Die Gültigkeitsdauer wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Ecdc festgelegt, wonach die dritte Impfstoffdosis "spätestens" sechs Monate nach Abschluss des ersten Impfzyklus gegen Covid-19 empfohlen wird. Zu diesen sechs Monaten werden drei Monate hinzugerechnet, eine Schonfrist, die es den Staaten ermöglichen soll, die Verabreichung von Auffrischungsmitteln zu beschleunigen.
"Die fortgesetzte Koordinierung ist für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich und wird den Bürgern Klarheit verschaffen, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben", stellt die Europäische Kommission klar. Das digitale EU-Covid-Zertifikat ist eine Erfolgsgeschichte der EU", heißt es in dem Vermerk, "und erleichtert den Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen in der gesamten EU. Bislang wurden 807 Millionen Zertifikate ausgestellt".
Es ist ein globaler StandardBis heute haben sich 60 Länder und Territorien auf fünf Kontinenten dem System angeschlossen. Mit den neuen Regeln für Reisen innerhalb der Union werden die unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert.
"Diese Gültigkeitsdauer trägt den Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Rechnung, wonach Auffrischungsdosen spätestens sechs Monate nach Abschluss des ersten Impfzyklus empfohlen werden. Die Bescheinigung bleibt über diese sechs Monate hinaus noch drei Monate lang gültig, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürger Zugang zu Auffrischungsimpfungen haben", so die EU-Exekutive.