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Streiks, welche Rechte haben Fluggäste im Falle eines annullierten Fluges?

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Streiks: Welche Rechte haben Fluggäste im Falle eines annullierten Fluges?

Seit mehreren Monaten wird Deutschland von Streikwellen der Beschäftigten im Verkehrssektor heimgesucht: am 7. [...].

Streiks, welche Rechte haben Fluggäste im Falle eines annullierten Fluges?
von Mattia Porcu
7. März 2024

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Seit mehreren Monaten Deutschland wird von einer Streikwelle der Beschäftigten des Verkehrssektors getroffen: am 7. und 8. März findet der dritte Aufstand statt (aber wahrscheinlich nicht die letzte) die Zehntausende von Fluggästen betreffen wird. 

Welche Rechte haben Fluggäste im Falle einer Verspätung oder eines Streiks?

In diesem Artikel:

    Es ist gut zu wissen, dass bei Streik und Verspätung haben die Fluggäste Anspruch auf Unterstützung: lDie Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Reisenden unentgeltlich Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen. und, abhängig von der Dauer der Wartezeit, sogar eine mögliche Hotelunterkunftmit einem begleitenden Transfer vom Flughafen. 

    Die Sorgfaltspflicht ist in der EU-Verordnung 261/2004 festgeschrieben und Unternehmen, die sie nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Abgesehen von der Unterstützung im Falle einer Flugannullierung Fahrgäste können zwischen 3 Optionen wählen: 

    • Erstattung des Fahrpreises
    • Einsteigen in den ersten Alternativflug
    • Verschiebung des Einschiffungstermins auf einen für den Reisenden günstigeren Zeitpunkt

    Die Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, eine anderweitige Beförderung auf einem anderen Flug anzubieten.Der Fahrgast kann jedoch je nach seinen Bedürfnissen wählen.

    In einigen Fällen hat man auch Anspruch auf eine "Geldentschädigung".

    Die Fahrgäste haben auch Anspruch auf eine "finanzielle Entschädigung".. Es gibt jedoch ein Aber: Die europäische Verordnung 261/2004 legt fest, dass Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn "die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären".Unter "außergewöhnlichen Umständen" versteht man politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, schlechtes Wetter, plötzliche Störungen der Flugsicherheit und Streiks. 

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    Es ist offensichtlich, dass Wenn eine Fluggesellschaft von einem Streik ihres Personals betroffen ist, kann sie sich nicht darauf berufen, dass sie keinen Einfluss darauf hat.Im Falle einer Verspätung - oder schlimmer noch - einer Annullierung, die durch das Fernbleiben von der Arbeit durch das Personal des Unternehmens verursacht wird Die Passagiere müssen außerdem die oben erwähnte Entschädigung erhalten, die je nach Länge der Strecke zwischen 250 und 600 Euro liegt..

    Seien Sie jedoch vorsichtig: bei Störungen, die durch Streiks von Nicht-Flugpersonal verursacht werden - z. B. Sicherheitspersonal an Flughäfen, Gepäckabfertiger oder Fluglotsen - es gibt keine Entschädigung für den Fluggast, sondern nur Hilfe und eine anderweitige Beförderung. 

    Entschädigung für zusätzliche Schäden 

    Es kann vorkommen, dass Fluggäste im Falle einer Flugannullierung von den Fluggesellschaften nicht umdirigiert werden oder dass die Fluggesellschaften alternative Flüge zu unrealistischen Zeiten vorschlagen, es kann vorkommen, dass die Reisenden gezwungen sind, Kosten zu übernehmen (manchmal sehr wichtig) für Taxis, Hotels oder Flüge, die von anderen Unternehmen durchgeführt werden. Wir sprechen in diesen Fällen von "zusätzlicher Schaden": die Fluggäste haben Anspruch darauf, sofern der Streik das Personal der Fluggesellschaft betrifft, mit der sie reisenSchließlich ist es sehr wichtig, dass alle zusätzlichen Ausgaben dokumentiert werden, sonst können Sie sich von Ihrer Entschädigung verabschieden.

    Kurz gesagt, im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung aufgrund eines Streiks man muss sich mit Geduld wappnen (viel) und senden Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Erstattung an die FluggesellschaftDenken Sie daran - wie bereits erwähnt - alle Belege für Ausgaben beizufügen.

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