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Kein Aufpreis für die Wahl eines Sitzplatzes für begleitende Kinder oder Behinderte: Der Staatsrat lehnt die Beschwerde von Ryanair ab

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Kein Aufpreis für die Sitzplatzwahl für mitreisende Kinder oder Behinderte: Staatsrat lehnt Beschwerde von Ryanair ab

Der Staatsrat stimmt der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC zu und weist die von [...] eingereichte Beschwerde zurück.

Kein Aufpreis für die Wahl eines Sitzplatzes für begleitende Kinder oder Behinderte: Der Staatsrat lehnt die Beschwerde von Ryanair ab
von Mattia Porcu
28. August 2024
  • Ryanair

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Der Staatsrat stimmt mit ENAC überein - die nationale Zivilluftfahrtbehörde - und weist das Rechtsmittel zurück, das von Ryanair im Jahr 2022 vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Latium: "Der Staatsrat bestätigt die volle Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Enac, die es den Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen untersagt, zusätzliche Kosten für die Reservierung von Nebenplätzen für begleitende Passagiere unter 12 Jahren und für behinderte Passagiere zu verlangen, und hält dies für eine Geschäftspraxis", verliest einen Vermerk des Staatsrats; keine zusätzlichen Kosten für Eltern/Betreuer von Kindern unter 12 Jahren oder Behinderten die zu Recht neben Letzteren sitzen wollen.

In diesem Artikel:

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    Die irischen Low-Costs ihrerseits, vertritt die Auffassung, dass das EU-Recht keine Verpflichtung vorsieht, dass die Nähe zwischen Kind und Betreuer kostenlos sein mussDie tariflichen Aspekte würden gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 der freien unternehmerischen Entscheidung der Luftfahrtunternehmen überlassen", heißt es in der Erklärung.

    Diese Auffassung wird vom Staatsrat nicht geteilt, der im Gegenteil der Ansicht ist, dass die Sicherheit durch die Nähe der Begleitperson gewährleistet ist.nicht als Zusatzdienstleistung angesehen werden kann, die nur nach Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Anspruch genommen werden kann". In dem Urteil heißt es nämlich nicht nur, dass "das Erfordernis der Nähe der Sitze zwischen Kind und Begleitperson eindeutig mit der Verpflichtung zur Sicherheit zusammenhängt", sondern auch, dass die Erfüllung der Verpflichtung selbst "liegt in der Verantwortung des Beförderers und kann nicht von der Zahlung eines Zuschlags abhängig gemacht werden', heißt es in der ENAC-Notiz weiter.

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    Nicht nur die Reisenden freuen sich, sondern auch die Führungsspitze von Enac: "Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsrats, die eine von mir und Generaldirektor Alessio Quaranta im Juli 2021 nachdrücklich befürwortete Maßnahme bestätigt, mit der wir den Fluggesellschaften die kostenlose Zuweisung von Sitzplätzen für Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Mobilität neben ihren Eltern und/oder Betreuern auferlegt haben", so Pierluigi di Palma, Präsident der italienischen Zivilluftfahrtbehörde.

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