EU aktualisiert Flugsicherheitsliste: Hier ist die Liste der Unternehmen, die nicht im europäischen Luftraum fliegen dürfen
Die Sicherheit im Luftverkehr hat oberste Priorität, ça va sans dire. Aus diesem Grund wird am 13. Dezember 2024 die [...]
Sicherheit im Luftverkehr hat höchste Prioritätça va sans dire. Daher wird die Europäische Kommission am 13. Dezember 2024 hat seineFlugsicherheitsliste'd.h. die Liste der Fluggesellschaften, die die Sicherheitsstandards nicht erfüllen im Luftraum der Europäischen Union zu fliegen. Aber gehen wir der Reihe nach vor.
In diesem Artikel:
Was ist die Flugsicherheitsliste?
Regelmäßig von der Europäischen Kommission aktualisiert, ist dieFlugsicherheitsliste ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit von Flügen in der EU. Dank dieser Liste werden Fluggesellschaften identifiziert, die aufgrund verschiedener Faktoren als nicht sicher gelten, Mangelhafte Instandhaltung von Luftfahrzeugen e schlechte Ausbildung der Besatzung. Alle Luftfahrtunternehmen auf dieser Liste sind daher de facto aus dem europäischen Luftraum verbannt (sbis auf wenige Ausnahmen).
Welche Unternehmen als unsicher gelten: die Liste
Mit der letzten Aktualisierung im Dezember '24 nahm die Europäische Union eine neue Fluggesellschaft in die Liste auf, Air TansaniaDie Entscheidung, sie aufzunehmen, geht auf ernsthafte Sicherheitsbedenken zurück, die von der EASA, der Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union, festgestellt wurden. Air Tanzania beiseite, dieDie Liste besteht aus weiteren 128 Unternehmenmeist aus Ländern in Afrika, dem Nahen Osten und Asien: TAAG Angola Airlines, Air Burundi, Congo Airways, um nur einige zu nennen.
Seit der letzten Aktualisierung ist Pakistan International Airlines von der Liste gestrichen wordendas erhebliche Verbesserungen der Sicherheitsstandards nachgewiesen hat: Es kann nun wieder im europäischen Luftraum fliegen.
Wie in dem EU-Dokument festgelegt, können die in der Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen jedoch unter einer Bedingung die Erlaubnis zur Ausübung von Verkehrsrechten erhalten: Einsatz von Wet-Lease-Flugzeugen mit Besatzung (über die Wet-Lease-Formel) durch ein Luftfahrtunternehmen, das keiner Betriebsuntersagung unterliegt, sofern alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Zwei weitere Unternehmen werden in die Liste aufgenommen: Iran Air e Air Koryobzw. die Flaggengesellschaften des Iran und Nordkoreas. Für diese Luftfahrtunternehmen gilt keine Betriebsuntersagung in der EU, sondern eine Einschränkungen.
Sie können sogar innerhalb des europäischen Luftraums fliegen, aber nicht mit bestimmten FlugzeugenFokker F100 und Boeing B747 im Falle von Iran Air und alle Flugzeuge der Flotte (außer TU-204) im Falle von Air Koryo.