Handgepäckgebühren: Europäische Verbraucherorganisation prangert 7 Billigfluggesellschaften an
Handgepäck, wie du mich leiden lässt; obwohl, um fair zu sein, es ist nicht so sehr das Gepäck selbst [...].

Handgepäck, wie du mich leiden lässtobwohl, um ehrlich zu sein, es ist nicht so sehr das Gepäck selbst, sondern die Maßnahmen die von den Fluggesellschaften erhoben werden. Fluggesellschaften, die uns oft - das wird jedem schon einmal passiert sein - Dutzende von Euro an Zuschlägen berechnen, weil unser Rucksack oder unser Trolley größer als 1 oder 2 cm als die zulässigen Messungen.
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Wir kommen auf dieses Thema zurück, weil die europäische Verbraucherorganisation - die Beucbestehend aus 16 Mitgliedsorganisationen aus 12 Ländern - hat angeprangert an die Europäische Kommission sowie an das Netz der Verbraucherschutzbehörden (CPC) bis zu sieben Fluggesellschaften: Easyjet, Ryanair, Norwegisch, Volotea, Transavia, Vueling e Wizzair. Die Anschuldigung? Diese Unternehmen berechnen den Verbrauchern unangemessene Zuschläge für Handgepäck.
Der Beuc fragt "eine europaweite Untersuchung der Geschäftspraktiken der betroffenen Fluggesellschaften und der Branche im Allgemeinen". "Haben wir nicht alle schon einmal die Angst gehabt, dass unser Handgepäck nicht in die Messgeräte der Fluggesellschaft passt und wir dafür extra bezahlen müssen? Heute gehen wir gegen sieben Fluggesellschaften vor, die die Verbraucher ausnutzen und sich über die Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach es rechtswidrig ist, für Handgepäck einer angemessenen Größe einen Zuschlag zu verlangen. Dies wurde durch die kürzlich in Spanien verhängten Bußgelder bestätigt, die klarstellten, dass Passagiere ihr Handgepäck in angemessener Größe ohne zusätzliche Kosten mit an Bord nehmen können", kommentierte der Generaldirektor der Beuc, Agustín Reyna.
Der Präzedenzfall, auf den sich Reyna bezieht, stammt aus dem Jahr 2024, wenn die Spanisches Ministerium für Verbraucherangelegenheiten verhängte eine fein an vier Billigfluggesellschaften - Ryanair, Easyjet, Vueling und Volotea, die 85% des spanischen Flugverkehrs kontrollieren, für schuldig befunden gegen die Regeln der Verbrauchertransparenz verstoßen hatZu den Geschäftspraktiken, die unter die Lupe genommen wurden, gehörten insbesondere die Bezahlung für die Mitnahme von Handgepäck und für die Auswahl eines Sitzplatzes an Bord oder für den Ausdruck der Bordkarte am Flughafen.

