Hunde bis zu 30 kg in der Kabine: Ministerium gibt grünes Licht für neue ENAC-Norm
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat den Beschluss der nationalen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt, der es den Fluggesellschaften erlaubt, [...]

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat den Beschluss der nationalen Zivilluftfahrtbehörde gebilligt, der es den Fluggesellschaften erlaubt, in Taxi Hunde bis zu 30 kg. Mit diesem Schritt treten die neuen Vorschriften in Kraft, und die Unternehmen können ab sofort eine Genehmigung für die Beförderung mittelgroßer und großer Tiere an der Seite ihrer Besitzer auf Inlandsflügen beantragen.
Vom Testflug zum endgültigen Rechtsrahmen
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Im September berichteten wir auf TFC über den Demonstrationsflug von ITA Airways zwischen Linate und Fiumicinoerster offizieller Test mit zwei Hunden jenseits der geltenden Grenzwerte. Das Experiment trug zur Festlegung der Verfahren bei, die nun in der Leitlinienauf der Grundlage der in den letzten Monaten durchgeführten technischen Bewertungen aktualisiert.

Nach technischen Bewertungen können Hunde bis zu 30 kg in der Kabine untergebracht werden, ohne dass die Betriebssicherheit und der Komfort der Fluggäste beeinträchtigt werden. Die neuen Vorschriften sehen außerdem eine Höchstgrenze von sechs Tieren pro Flug vor, die alle Größen einschließt.
Was sich für Unternehmen ändert
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Die betroffenen Betreiber müssen die vom ENAC festgelegten Verfahren einhalten und eine spezielle Genehmigung einholen. Diese Maßnahmen betreffen das Einsteigen, die Abfertigung während des Fluges und die Interaktion mit anderen Fluggästen sowie Sicherheitsaspekte.
Das bei der ICAO eingereichte Dossier
Der italienische Weg wurde bereits auch bei der ICAO vorgestellt, wo er als mögliches Referenzmodell Beachtung gefunden hat. Das ENAC wird die Anwendung der neuen Regeln weiterhin überwachen und sie auf der Grundlage der operativen Erkenntnisse der ersten Monate ändern.

